Rechtliche Definition von Sehbehinderung und Blindheit

Nach deutschem Recht ist ein Mensch sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt.

Ein Mensch ist hochgradig sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 5 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt.

Ein Mensch ist blind, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 2 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt.

Verschiedenen Augenerkrankungen wirken sich unterschiedlich aus. Ein Sehrest von weniger als 5 % kann bedeuten, dass ein Mensch einen Gegenstand erst aus 5 m erkennt, den ein normal sehender Mensch bereits aus 100 m Abstand erkennt. Ein Sehrest von weniger als 5 % kann aber auch bedeuten, dass ein Mensch – wie durch einen Tunnel nur 5 % des normalen Gesichtsfeldes sieht.