Die spezifischen Belange sehbehinderte und blinder Menschen müssen bei Maßnahmen zu Schutz und Prävention berücksichtigt werden. Darüber war sich die Konferenz der Beauftragten der Landeskirchen für Blinden- und Sehbehindertenseelsorge im Februar 2024 sofort einig. Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Aufarbeitungsstudie ForuM zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie setzte die Konferenz einen Fachausschuss ein, der über die Erstellung einer Arbeitshilfe zur Entwicklung von Leitlinien und Schutzkonzepten zur Prävention vor sexualisierter Gewalt beraten sollte. Das Ergebnis des Fachausschusses wurde nach eingehender Prüfung im Februar 2025 vorgestellt und für die Verbreitung empfohlen.
Die erarbeitete „Arbeitshilfe zur Entwicklung von Leitlinien und Schutzkonzepten zur Prävention vor sexualisierter Gewalt. Bausteine für den Bereich der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge und der Inklusion mit dem Fokus „Sehen““ ist jetzt auch online verfügbar. Diese Arbeitshilfe soll helfen, die spezifischen Belange sehbehinderte und blinder Menschen bei Maßnahmen zu Schutz und Prävention zu berücksichtigen. In der Arbeitshilfe sind Bausteine zusammengestellt, die in die bereits erstellten allgemeinen Schutzkonzepte eingefügt werden können. Auch wenn sie zuerst Situationen im Blick haben, die im Rahmen der Blinden- und Sehbehindertenseelsorge auftreten können, so sind sie doch zugleich für Schutzkonzepte geeignet, um die Inklusion mit dem Fokus „Sehen“ in unseren Gemeinden und Einrichtungen in den Blick zu nehmen.
Der Dachverband der evangelischen Blinden- und evangelischen Sehbehindertenseelsorge würde es begrüßen, wenn in allen Schutzkonzepten die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung und hier insbesondere der blinden und sehbehinderten Menschen Berücksichtigung finden.
Weitere Informationen und den Text der Arbeitshilfe finden Sie hier auf der Homepage.