Hör-Sehbehinderung

Zu einer Sehbehinderung kann auch eine Einschränkung des Hörens dazukommen. Wenn beide Einschränkungen zusammenkommen, kommt es zu sehr großen Schwierigkeiten in der Teilhabe am Leben. Man spricht bei weitgehenden Einschränkungen von Hör- und Sehsinn von Taubblindheit. Taubblindheit ist dabei mehr als die Summe von Blindheit und Gehörlosigkeit. Ein blinder Mensch setzt verstärkt auf das Hören, ein gehörloser Mensch auf das Sehen. Wenn zwei Sinne wegfallen, braucht es eine besondere Kommunikationsform und Assistenz für die Teilhabe am Leben.

In der evangelischen Kirche gibt es den Taubblindendienst, der sich für taubblinde Menschen und mehrfachbehinderte Blinde einsetzt. Er hat seinen Sitz in Radeberg bei Dresden. Zum Taubblindendienst gehören eine Begegnungsstätte, die Beratungsstelle, das Ambulant Betreute Wohnen und der in Deutschland einmalige Botanische Blindengarten Radeberg.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.taubblindendienst.de