InklusionVon der Definition des Begriffs, der UN-Behindertenrechtskonvention über die Barrierefreiheit bis zu konkreten Umsetzungshilfen in Kirche und Gemeinde

Was meint der Begriff Inklusion?

Der Begriff der Inklusion markiert das Anliegen, die Gesellschaft so zu gestalten, dass alle Menschen in ihrer je eigenen Individualität von Anfang an einbezogen werden. Inklusion ist zum Leitbild eines umfassenden gesellschaftlichen Wandels geworden. Separierungen sollen überwunden, Teilhabe für alle gleichberechtigt ermöglicht, Vielfalt wertgeschätzt werden. Niemanden als »anderen« oder »Fremden« auszugrenzen, etwa weil er oder sie einen anderen ethnischen oder kulturellen Hintergrund hat, zu einer religiösen oder zu einer sexuellen Minderheit gehört oder eben mit einer Behinderung lebt — das ist das zentrale Lebensprinzip einer vielfältigen Gemeinschaft. Mit diesem Grundverständnis von Inklusion ist ein entscheidender Paradigmenwechsel im Blick auf die Wahrnehmung und Gestaltung unserer Gesellschaft verbunden.

(EKD Orientierungshilfe, Seite 17)

Diese Definition gibt die Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unter dem Titel „Es ist normal verschieden zu sein. Inklusion leben in Kirche und Gesellschaft“. Sie erschien Anfang 2015. Das Thema Inklusion wird hier in fünf Kapiteln entfaltet: Inklusion wird zunächst als Paradigmenwechsel beschrieben, dann werden theologische Orientierungen zur Inklusion vermittelt, grundlegende Aufgaben benannt und an verschiedenen Handlungsfeldern konkretisiert, um schließlich Chancen von Inklusion für Kirche und Gemeinde aufzuzeigen. Den Text finden Sie auch im Netz:  www.ekd.de/inklusion-leben

 

Inklusion definierten wir auch auf unserer Fachtagung 2013:

 Jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben, jeder Mensch darf an der Gesellschaft teilhaben und jeder Mensch darf für sich selbst entscheiden. Auch Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte wie alle Menschen haben.

(Formulierungen aus der Behindertenrechtskonvention der UN in leichter Sprache)

 

Es gibt 5 Worte, die den Paradigmenwechsel in Kirche und Gesellschaft kennzeichnen: Vom ‚Du nicht‘ der Separation über das ‚Du auch‘ der Integration sind wir jetzt auf dem Weg hin zum ‚Wir‘ sind alle beteiligt, der Inklusion.

(Ingrid König, Gemeindepädagogin)

 

Inklusion heißt ‚Vielfalt leben‘; das ist keine Kopfsache, sondern ein Gestaltungsauftrag, der die Teilhabe aller wirklich umsetzt.

(Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V.)

 

Inklusion lässt sich theologisch im Stichwort der Gottesebenbildlichkeit des Menschen verorten. Jeder Mensch hat dadurch die gleiche Würde und den gleichen Wert. Inklusion bedeutet somit, dass es um gleichberechtigte Teilhabe aller geht. Nicht Engagement für andere, sondern das Miteinander, nicht eine barmherzige Geste, sondern die gemeinsame Gestaltung des gemeindlichen Lebens zeichnen eine inklusive Gemeinde aus.

(Barbara Brusius, Theologische Referentin DeBeSS)

 

Inklusion kann man nicht einfach verordnen. Es ist ein Prozess, bei dem die Haltung der Menschen in Kirche und Gesellschaft verändert werden muss. Dazu braucht es viele Begegnungen mit Menschen, die die eigenen Barrieren abbauen helfen.

(Teilnehmerbeitrag in der Diskussion mit Menschen mit Behinderung)

 

Auch im Netz finden sich Definitionen, die helfen den Begriff zu klären:

Aktion Mensch: https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion.html

Andrea Schöb: http://www.inklusion-schule.info/inklusion/definition-inklusion.html

Was ist die UN-Behinderten-rechtskonvention?

In dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention – BRK) hat der Begriff der Inklusion zentrale Bedeutung. Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 bei der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Vertrag wurde bis zum 30. Juni 2011 von 100 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt oder formale Bestätigung abgeschlossen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z. B. dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen.

Seit 26. März 2009 ist die BRK geltendes Recht in Deutschland. Die Bundesregierung ist nach Art. 35 verpflichtet, über die Maßnahmen, die von Bund und Ländern zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen wurden, Bericht zu erstatten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen das Leben mit Behinderung als normalen Bestandteil des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesellschaft sieht. Inklusion statt Integration, das ist der neue Leitgedanke. Dies ist ein Perspektivwechsel, denn es geht nun um gleichberechtigte selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen – nicht lediglich um Fürsorge für die anderen. Kein Mensch darf schlechter behandelt werden, weil er anders ist, es gelten für alle gleiche Rechte. So muss für Menschen mit Behinderungen alles zugänglich sein, ob es nun Gebäude sind, Freizeitaktivitäten oder Informationen. Und die UN-Konvention macht dieses Recht auf Teilhabe sogar einklagbar.

Der gesamte Text der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Netz verfügbar:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf

Oder als Dokument downloadbar:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a729-un-konvention.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Die UN-BRK gibt es auch in leichter Sprache:

https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a729L-un-konvention-leichte-sprache.html

Barrierefreiheit

Bei der Barrierefreiheit geht es nicht nur um die Rampe für Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen. Es gibt DIN-Normen und Gesetze im Bereich des Bauens, der Gestaltung von Texten und Schildern sowie Richtlinien für die Gestaltung von Homepages und vieles mehr. An folgenden Stellen finden Sie dazu weitere Informationen:

Barrierefreiheit allgemein

Barrierefreiheit muss selbstverständlicher werden, da etwa 10 Prozent der Bevölkerung auf Barrierefreiheit zwingend angewiesen sind. Weiterhin benötigen beachtliche 30 bis 40 Prozent Barrierefreiheit als grundlegende Hilfe im alltäglichen Leben, und schließlich ist sie für Alle einfach komfortabel. Die folgende Homepage bietet dazu DIN-Normen und Gesetze, Informationen und Lösungen an.

https://nullbarriere.de

Diese Homepage bietet auch eine Unterseite zum Thema Barrierefreiheit in der Kirche an:

https://nullbarriere.de/barrierefreiheit-in-kirchen.htm

Kommunikation – leserlich und lesbar für alle

Durch inklusives Kommunikationsdesign werden Informationen für möglichst viele Menschen – unabhängig von ihrer Sehfähigkeit – lesbar und verständlich gestaltet. Es ist gleichermaßen zugänglich und attraktiv. Tipps zu Zeichen und Text, Kontrasten, Bildern und Farben bei Print und digitalen Medien sind in einem Portal übersichtlich für Fachleute und Laien zusammengefasst.

http://leserlich.info

Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Nachfolge Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit)

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde 2016 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts errichtet. Das Gesetz legt wichtige Grundlagen zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bundes fest. Die Fachstelle soll die Behörden und Verwaltungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit beraten und unterstützen, angefangen vom baulichen Zugang bis hin zur barrierefreien Information und Kommunikation.

Außerdem berät die Bundesfachstelle im Rahmen ihrer Kapazitäten auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft zu Fragen der Barrierefreiheit, um einen wichtigen Impuls für mehr Barrierefreiheit im privaten Sektor zu geben. Weiterhin stellt sie Informationen zur Verfügung.

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Digitale Barrierefreiheit

Das Portal stellt gesammelte Informationen und praktische Tipps rund um das Thema digitale Barrierefreiheit sowie deren Umsetzung bereit. Hier erfährt man, was digitale Barrierefreiheit bedeutet und welche gesetzlichen Bestimmungen für die Umsetzung in der Bundesverwaltung gelten. Zudem gibt das Portal zahlreiche Hilfestellungen an die Hand, um alle in der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit zu unterstützen.

https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de

Barrierefreies Bauen

Die Stadt Dinslaken hat eine Checkliste für Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich herausgegeben. Die Broschüre ist im PDF- und DAISY-Format verfügbar. Sie finden sie online:

https://www.dinslaken.de/

Barrierefreie Homepage

Mit einem einfachen Barrierefreiheits-Test kann die Barrierefreiheit des Webangebotes überprüft werden. Die Easy Checks wurden von der Web Accessibility Initiative (W3C) entwickelt und sind bewusst reduziert gehalten. Aufgenommen sind Prüfpunkte, die einfach zu testen sind. Zum umfassenden Test eines Webangebotes ist die Selbstbewertung nutzbar oder man muss einen Expertentest beauftragen.

http://www.bik-fuer-alle.de/easy-checks.html